Vita
Nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn habe ich 1988 in Köln das erste Staatsexamen abgelegt. Im Anschluss daran erfolgte die Referendarzeit im Düsseldorf, wo ich dann auch 1992 das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert habe. Seitdem bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und im ganzen Bundesgebiet tätig.
Meine Zulassungen umfassen bundesweit alle Amts- und Landgerichte sowie alle Arbeitsgerichte, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte. Darüber hinaus bin ich auch als Rechtsanwältin beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen.
Seit 1994 führe ich auch die Zusatzqualifikation einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Wegen dieser Zusatzqualifikation finden sich meine Schwerpunkte insbesondere im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, und dort speziell im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist auch die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate.
Wegen der steigenden Nachfrage auf den Gebieten des Insolvenzrechts sowie des Gesellschaftsrechts haben sich dort weitere Interessenschwerpunkte herausgebildet.
Aufgrund meiner Sprachenkenntnisse in Englisch, Italienisch und Französisch betreue ich vielfach auch ausländische Mandanten.
Über die vorgenannten Schwerpunkte hinaus kann ich im Gebiet des Allgemeinen Zivilrechts eine umfassende Beratung gewährleisten. Dabei betrachte ich grundsätzlich eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung immer als das letzte Mittel, auf das nur zurückgegriffen werden sollte, wenn rechtliche Differenzen nicht bereits im Verhandlungswege ausgeräumt werden konnten. Es ist regelmäßig mein Bestreben, die Ausgangslage bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Vorfeld schon durch geeignete beratende Aktivitäten zu beeinflussen.