Außergerichtlicher Vergleich
Die außergerichtliche Vertretung kann in einem Schreiben an die Gegenseite oder an eine Behörde bestehen. In manchen Fällen bietet sich aber auch ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite an.
Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist in jedem Fall die Herbeiführung einer gütlichen Einigung ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Eine gütlicher Einigungsversuch hat insbesondere deswegen immer Priorität, weil hierdurch in erheblichem Umfang Kosten gespart werden können und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite nicht in dem Maße belastet wird, wie durch einen Gerichtsprozess.